Prüfleistung 10

Überprüfung der Verkehrssicherheit

nach § 5 FZV

Mängelkarte der Polizei oder Aufforderung der Behörde? Wir untersuchen Ihr Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit.

Prüfhand mit Handleuchte kontrolliert sicherheitsrelevante Bauteile am Unterboden eines angehobenen Fahrzeugs

Verkehrssicherheit

Mit Sympathie und Sachverstand an Ihrer Seite

Haben Sie eine Mängelkarte von der Polizei erhalten oder eine Aufforderung von der Straßenverkehrsbehörde, Ihr Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit untersuchen zu lassen?

Sollten Sie zu solch einer Untersuchung durch die Zulassungsbehörde aufgefordert werden, stehen wir Ihnen gerne mit Sympathie und Sachverstand zur Seite.

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Auf einen Blick

Wann diese Untersuchung ansteht

  1. 01 Mängelkarte der Polizei Beanstandung im Straßenverkehr
  2. 02 Aufforderung der Behörde Straßenverkehrs- oder Zulassungsbehörde
  3. 03 Untersuchung auf Vorschriftsmäßigkeit Nach § 5 FZV

Prüfumfang

Was wir für Sie übernehmen

Wir untersuchen Ihr Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit und halten das Ergebnis nachvollziehbar fest.

  1. 01

    Mängelkarte der Polizei

    Sie haben eine Mängelkarte erhalten und müssen Ihr Fahrzeug vorführen

  2. 02

    Aufforderung der Straßenverkehrsbehörde

    Die Behörde fordert eine Untersuchung auf Vorschriftsmäßigkeit

  3. 03

    Untersuchung des Fahrzeugs

    Wir sehen uns Ihr Fahrzeug an und gehen den Beanstandungen nach

  4. 04

    Ergebnis dokumentieren

    Sie erhalten eine nachvollziehbare Dokumentation des Ergebnisses

Wenn Sie zu einer solchen Untersuchung aufgefordert werden, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Gut vorbereitet

Was Sie zum Termin mitbringen

Mit dem Schreiben, das Sie erhalten haben, können wir gezielt untersuchen.

Was sollten Sie mitbringen?

Hilfreich ist die Aufforderung, aufgrund derer Sie Ihr Fahrzeug vorführen.

  • Mängelkarte der Polizei falls Sie eine erhalten haben
  • Aufforderung der Behörde von der Straßenverkehrs- oder Zulassungsbehörde

Bei Fragen zu Ihrem Schreiben helfen wir Ihnen gerne weiter.

Der Ablauf

So gehen wir vor

  1. Anliegen besprechen Wir sehen uns die Aufforderung gemeinsam mit Ihnen an.
  2. Fahrzeug untersuchen Wir untersuchen Ihr Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit.
  3. Ergebnis erhalten Sie erhalten eine nachvollziehbare Dokumentation.
Jetzt Termin vereinbaren

Häufige Fragen

Fragen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit

Antworten auf häufige Fragen zu Mängelkarte und behördlicher Aufforderung.

Noch eine Frage?

Rufen Sie uns an: 06224 9689920

01 Ich habe eine Mängelkarte erhalten – was nun?

Sollten Sie zu einer Untersuchung auf Vorschriftsmäßigkeit aufgefordert werden, stehen wir Ihnen gerne mit Sympathie und Sachverstand zur Seite. Bringen Sie das Schreiben einfach zum Termin mit.

02 Wer fordert eine solche Untersuchung an?

In der Regel die Polizei über eine Mängelkarte oder die Straßenverkehrs- beziehungsweise Zulassungsbehörde.

03 Kann ich dafür online einen Termin buchen?

Ja. Über unsere Online-Terminbuchung wählen Sie Ihren Wunschtermin selbst aus. Alternativ erreichen Sie uns telefonisch unter 06224 9689920.

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  • 08:00 – 13:00 Uhr
  • 14:00 – 17:00 Uhr
  • Samstag: 09:00 – 13:00 Uhr

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