Schäden und Mängel aufdecken
PRÜFUNGEN
Ihre Sicherheit steht bei uns an erster Stelle!
Um bestmögliche Sicherheit zu Ihrem Schutz zu gewähren, müssen Schäden oder Mängel schnellstens aufgedeckt werden. Viele alltäglich genutzten Geräte und Fahrzeuge, sowie Einrichtungen und Plätze, obliegen daher einer vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfung.
Wir bieten Ihnen dafür eine Vielzahl von Dienstleistungen, um eben diese Sicherheit und diesen Schutz in den unterschiedlichsten Bereichen zu gewähren.
Egal, ob Haupt- und Abgasuntersuchungen, Schadensgutachten oder Besonderheiten wie H Kennzeichen oder Änderungs- und Einzelabnahmen – Wir sind Ihr kompetenter Partner in allen Prüfungsfragen.
In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) werden für gewisse Änderungen am Fahrzeug Begutachtungen, Änderungsabnahmen oder Eintragungen durch einen Prüfingenieur vorgeschrieben.
Umfangreichere Umbauten oder Änderungen erfordern die Erstellung eines Gutachtens zur (Neu-)Erteilung der Betriebserlaubnis durch eine “Einzelabnahme”. Aber auch Vollabnahmen sowie Typgenehmigung von Fahrzeugen oder Teilen gehört zu unseren Kompetenzen. Wir erstellen die notwendigen Prüfberichte und übernehmen auch gerne für Sie die Kommunikation mit den Behörden.
Unsere Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Nach der positiven Begutachtung steht der Erteilung eines H- Kennzeichens für Ihren Oldie nichts mehr im Wege.
Die Sicherheitsprüfung (SP gemäß § 29 StVZO) dient bei großen, schweren Fahrzeugen dazu, auch zwischen zwei HU-Terminen durch Fachleute die sicherheitsrelevanten Bauteile sowie im besonderen die verschleiß- und reparatur anfälligen Bauteile zu prüfen. Wir garantieren eine zerlegungs- und zerstörungsfreie Funktions- und Wirkungsprüfung und stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite.
Vor der ersten Inbetriebnahme sowie alle zwei Jahre danach sollte eine Gasanlage in einem Wohnwagen oder Wohnmobil von einem zertifizierten Fachmann nach DIN EN 1949 / G607 geprüft werden. Das beinhaltet die gesamte Drucküberprüfung der Gasleitung inkl. aller Geräte und technischen Bauteile. Weiterhin werden die Bauteile mit einer Austauschpflicht von 10 Jahren (Gasregler, Gasschläuche, Sperrhähne usw.) sowie die installierten Gasflaschen geprüft.
Fahrzeuge, die der entgeltlichen Personenbeförderung dienen, unterliegen unter anderem den speziellen Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Die BOKraft stellt besondere Anforderungen an den Betrieb und die Ausstattung dieser Fahrzeuge. Zusammenhängend schreibt die BOKraft beispielsweise zwei unterschiedliche Formen von amtlichen Hauptuntersuchungen vor: Die wiederkehrende und die außerordentliche Hauptuntersuchung nach § 41 und § 42 BO Kraft.
Seit 2008 sind Umweltzonen in Städten gang und gäbe, zahlreiche weitere sind seitdem hinzugekommen. Die Einstufung ihres Fahrzeugs nach Umweltzonen, können Sie schnell und unkompliziert anhand Ihrer Fahrzeugdokumente bestimmen. Die für Ihr Fahrzeug mögliche Feinstaubplakette erhalten Sie dann selbstverständlich bei uns.
Fahrzeuge, die dem Transport gefährlicher Güter dienen, erkennbar an der Warntafel, benötigen eine spezielle Untersuchung. Diese kann durch uns im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Die Gültigkeit der Bescheinigung wird taggenau um ein Jahr verlängert.
GUTACHTEN
Wir erstellen für Sie zuverlässig und transparent rechtssichere Gutachten. Mit modernster Technik ausgestattet, begutachten wir Fahrzeuge, Transport- und Verkehrsangelegenheiten, Gebäude und umweltrelevante Sachverhalte.
SICHERHEIT
Unter Sicherheit verstehen wir die Vorsorge bzw. die Unterstützung zur Vermeidung von Schäden und Unfällen. Wichtige Maßnahmen können durch uns im Zuge einer Zertifizierung auch dokumentiert werden.