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Schä­den und Män­gel aufdecken

PRÜ­FUN­GEN

Ihre Sicher­heit steht bei uns an ers­ter Stelle!

Um best­mög­li­che Sicher­heit zu Ihrem Schutz zu gewäh­ren, müs­sen Schä­den oder Män­gel schnells­tens auf­ge­deckt wer­den. Vie­le all­täg­lich genutz­ten Gerä­te und Fahr­zeu­ge, sowie Ein­rich­tun­gen und Plät­ze, oblie­gen daher einer vor­ge­schrie­be­nen regel­mä­ßi­gen Überprüfung.

Wir bie­ten Ihnen dafür eine Viel­zahl von Dienst­leis­tun­gen, um eben die­se Sicher­heit und die­sen Schutz in den unter­schied­lichs­ten Berei­chen zu gewähren.

Egal, ob Haupt- und Abgas­un­ter­su­chun­gen, Scha­dens­gut­ach­ten oder Beson­der­hei­ten wie H Kenn­zei­chen oder Ände­rungs- und Ein­zel­ab­nah­men – Wir sind Ihr kom­pe­ten­ter Part­ner in allen Prüfungsfragen.

Haupt- und Abgasuntersuchung

nach § 29 StVZO

Im Volks­mund auch “TÜV” genannt – Ihr Fahr­zeug wird von uns auf Ver­kehrs­si­cher­heit, Vor­schrifts­mä­ßig­keit und Umwelt­ver­träg­lich­keit unter­sucht. Wir hel­fen Ihnen die Zulas­sung Ihres Fahr­zeu­ges zu erlan­gen oder zu verlängern.

Ände­rungs­ab­nah­men

nach § 19 (3) StV­ZO an Fahr­zeug­an­bau­ten, ‑umbau­ten und ‑ände­run­gen

In der Stra­ßen­ver­kehrs­zu­las­sungs­ord­nung (StV­ZO) wer­den für gewis­se Ände­run­gen am Fahr­zeug Begut­ach­tun­gen, Ände­rungs­ab­nah­men oder Ein­tra­gun­gen durch einen Prüf­in­ge­nieur vorgeschrieben. 

Ein­zel­ab­nah­men

nach § 19 (2) StV­ZO i.V.m. §21 StVZO

Umfang­rei­che­re Umbau­ten oder Ände­run­gen erfor­dern die Erstel­lung eines Gut­ach­tens zur (Neu-)Erteilung der Betriebs­er­laub­nis durch eine “Ein­zel­ab­nah­me”. Aber auch Voll­ab­nah­men sowie Typ­ge­neh­mi­gung von Fahr­zeu­gen oder Tei­len gehört zu unse­ren Kom­pe­ten­zen. Wir erstel­len die not­wen­di­gen Prüf­be­rich­te und über­neh­men auch ger­ne für Sie die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Behörden.

Voll­ab­nah­men

nach § 21 StV­ZO an Re- und Importfahrzeugen

Zur Erlan­gung der Betriebs­er­laub­nis, erstel­len wir Ihnen im Rah­men einer Voll­ab­nah­me ein Gut­ach­ten und Unter­stüt­zen Sie bei der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Behörden.

Old­ti­mer­gut­ach­ten

gemäß § 23 StV­ZO zur Erlan­gung einer H‑Zulassung

Unse­re Old­ti­mer­be­gut­ach­tung umfasst eine Unter­su­chung im Umfang einer Haupt­un­ter­su­chung (gemäß § 29 StV­ZO) sowie die sach­ver­stän­di­ge Begut­ach­tung des Pfle­ge-/Er­hal­tungs­zu­stands des Gesamt­fahr­zeugs und der Ori­gi­na­li­tät sei­ner Haupt­bau­grup­pen. Nach der posi­ti­ven Begut­ach­tung steht der Ertei­lung eines H- Kenn­zei­chens für Ihren Oldie nichts mehr im Wege.

Sicher­heits­prü­fun­gen

für LKW und Bus­se (Kfz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)

Die Sicher­heits­prü­fung (SP gemäß § 29 StV­ZO) dient bei gro­ßen, schwe­ren Fahr­zeu­gen dazu, auch zwi­schen zwei HU-Ter­mi­nen durch Fach­leu­te die sicher­heits­re­le­van­ten Bau­tei­le sowie im beson­de­ren die ver­schleiß- und repa­ra­tur anfäl­li­gen Bau­tei­le zu prü­fen. Wir garan­tie­ren eine zer­le­gungs- und zer­stö­rungs­freie Funk­ti­ons- und Wir­kungs­prü­fung und ste­hen Ihnen jeder­zeit bera­tend zur Seite.

Flüs­sig­gas­prü­fung

für Wohn­wa­gen und Wohnmobil

Vor der ers­ten Inbe­trieb­nah­me sowie alle zwei Jah­re danach soll­te eine Gas­an­la­ge in einem Wohn­wa­gen oder Wohn­mo­bil von einem zer­ti­fi­zier­ten Fach­mann nach DIN EN 1949 / G607 geprüft wer­den. Das beinhal­tet die gesam­te Druck­über­prü­fung der Gas­lei­tung inkl. aller Gerä­te und tech­ni­schen Bau­tei­le. Wei­ter­hin wer­den die Bau­tei­le mit einer Aus­tausch­pflicht von 10 Jah­ren (Gas­reg­ler, Gas­schläu­che, Sperr­häh­ne usw.) sowie die instal­lier­ten Gas­fla­schen geprüft.

BOKraft

Fahr­zeu­ge zur Per­so­nen­be­för­de­rung wie Taxis und Omnibusse

Fahr­zeu­ge, die der ent­gelt­li­chen Per­so­nen­be­för­de­rung die­nen, unter­lie­gen unter ande­rem den spe­zi­el­len Vor­schrif­ten der Ver­ord­nung über den Betrieb von Kraft­fahr­un­ter­neh­men im Per­so­nen­ver­kehr (BOKraft). Die BOKraft stellt beson­de­re Anfor­de­run­gen an den Betrieb und die Aus­stat­tung die­ser Fahr­zeu­ge. Zusam­men­hän­gend schreibt die BOKraft bei­spiels­wei­se zwei unter­schied­li­che For­men von amt­li­chen Haupt­un­ter­su­chun­gen vor: Die wie­der­keh­ren­de und die außer­or­dent­li­che Haupt­un­ter­su­chung nach § 41 und § 42 BO Kraft.

Schad­stoff­pla­ket­te

Seit 2008 sind Umwelt­zo­nen in Städ­ten gang und gäbe, zahl­rei­che wei­te­re sind seit­dem hin­zu­ge­kom­men. Die Ein­stu­fung ihres Fahr­zeugs nach Umwelt­zo­nen, kön­nen Sie schnell und unkom­pli­ziert anhand Ihrer Fahr­zeug­do­ku­men­te bestim­men. Die für Ihr Fahr­zeug mög­li­che Fein­staub­pla­ket­te erhal­ten Sie dann selbst­ver­ständ­lich bei uns. 

Hier zum Feinstaubrechner

Gefahr­gut­trans­por­te

Fahr­zeu­ge, die dem Trans­port gefähr­li­cher Güter die­nen, erkenn­bar an der Warn­ta­fel, benö­ti­gen eine spe­zi­el­le Unter­su­chung. Die­se kann durch uns im Rah­men der Haupt­un­ter­su­chung durch­ge­führt wer­den. Die Gül­tig­keit der Beschei­ni­gung wird tag­ge­nau um ein Jahr verlängert.

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GUT­ACH­TEN

Wir erstel­len für Sie zuver­läs­sig und trans­pa­rent rechts­si­che­re Gut­ach­ten. Mit moderns­ter Tech­nik aus­ge­stat­tet, begut­ach­ten wir Fahr­zeu­ge, Trans­port- und Ver­kehrs­an­ge­le­gen­hei­ten, Gebäu­de und umwelt­re­le­van­te Sachverhalte.

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SICHER­HEIT

Unter Sicher­heit ver­ste­hen wir die Vor­sor­ge bzw. die Unter­stüt­zung zur Ver­mei­dung von Schä­den und Unfäl­len. Wich­ti­ge Maß­nah­men kön­nen durch uns im Zuge einer Zer­ti­fi­zie­rung auch doku­men­tiert werden.