
Schäden und Mängel aufdecken
PRÜFUNGEN
Ihre Sicherheit steht bei uns an erster Stelle!
Um bestmögliche Sicherheit zu Ihrem Schutz zu gewähren, müssen Schäden oder Mängel schnellstens aufgedeckt werden. Viele alltäglich genutzten Geräte und Fahrzeuge, sowie Einrichtungen und Plätze, obliegen daher einer vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfung.
Wir bieten Ihnen dafür eine Vielzahl von Dienstleistungen, um eben diese Sicherheit und diesen Schutz in den unterschiedlichsten Bereichen zu gewähren.
Egal, ob Haupt- und Abgasuntersuchungen, Schadensgutachten oder Besonderheiten wie H‑Kennzeichen oder Änderungs- und Einzelabnahmen – Wir sind Ihr kompetenter Partner in allen Prüfungsfragen.
Haupt- und Abgasuntersuchung
nach § 29 StVZOIhre Sicherheit liegt uns am Herzen! Wir prüfen Ihr Fahrzeug umfassend auf Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit.
Mit unserer Expertise stellen wir sicher, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht – für eine sichere Fahrt und eine erfolgreiche Zulassung oder Verlängerung.
Sicherheitsprüfungen
für LKW und Busse (Kfz mit mehr als acht Fahrgastplätzen)Die Sicherheitsprüfung (SP gemäß § 29 StVZO) sorgt bei großen und schweren Fahrzeugen für zusätzliche Sicherheit zwischen den HU-Terminen. Dabei prüfen wir gezielt sicherheitsrelevante sowie verschleiß- und reparaturanfällige Bauteile.
Unsere Prüfung erfolgt stets zerlegungs- und zerstörungsfrei, mit Fokus auf Funktion und Wirkung. Gerne stehen wir Ihnen auch beratend zur Seite, um Ihr Fahrzeug jederzeit in einem sicheren Zustand zu halten.
BOKraft
Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und OmnibusseFahrzeuge für die entgeltliche Personenbeförderung unterliegen der BOKraft, die besondere Anforderungen an Betrieb und Ausstattung stellt. Dazu gehören die wiederkehrende und außerordentliche Hauptuntersuchung gemäß §§ 41 und 42 BOKraft.
Flüssiggasprüfung
für Wohnwagen und WohnmobilVor der ersten Inbetriebnahme und alle zwei Jahre danach ist eine Gasanlagenprüfung nach DIN EN 1949 / G607 durch einen zertifizierten Sachverständigen erforderlich.
Wir prüfen Ihre Gasanlage umfassend – von der Druckprüfung der Gasleitungen bis hin zur Kontrolle aller Geräte und technischen Bauteile. Dazu gehören auch Bauteile mit einer Austauschpflicht von 10 Jahren, wie Gasregler, Gasschläuche und Sperrhähne, sowie die installierten Gasflaschen.
So gewährleisten wir die Sicherheit Ihrer Gasanlage, damit Sie unbeschwert unterwegs sein können.
Schadstoffplakette
Seit 2008 prägen Umweltzonen das Stadtbild, und mit der grünen Feinstaubplakette sind Sie immer auf der sicheren Seite. Diese Plakette garantiert Ihnen den Zugang zu allen Umweltzonen.
Bestimmen Sie schnell und unkompliziert die Einstufung Ihres Fahrzeugs anhand der Fahrzeugdokumente – wir stellen Ihnen gerne die grüne Plakette aus, damit Sie umweltbewusst und sorgenfrei unterwegs sind.
Änderungsabnahmen
nach § 19 (3) StVZO an Fahrzeuganbauten, ‑umbauten und ‑änderungenBei bestimmten Fahrzeugänderungen schreibt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) eine Begutachtung, Änderungsabnahme oder Eintragung durch einen Prüfingenieur vor. Wir prüfen und dokumentieren die Änderungen fachgerecht, damit Ihr Fahrzeug sicher und rechtlich einwandfrei unterwegs ist.
Einzelabnahmen
nach § 19 (2) StVZO i. V. m. § 21 StVZOBei umfangreichen Umbauten oder Änderungen an Ihrem Fahrzeug ist oft ein Gutachten für die (Neu-)Erteilung der Betriebserlaubnis erforderlich – meist im Rahmen einer sogenannten „Einzelabnahme“.
Darüber hinaus sind wir Ihr kompetenter Partner für Vollabnahmen sowie Typgenehmigungen von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen. Wir erstellen die erforderlichen Prüfberichte und kümmern uns auf Wunsch auch um die Kommunikation mit den zuständigen Behörden. So bleibt der Prozess für Sie einfach und unkompliziert.
Vollabnahmen
nach § 21 StVZO an Re- und ImportfahrzeugenFür die Erlangung der Betriebserlaubnis erstellen wir Ihnen im Rahmen einer Vollabnahme ein umfassendes Gutachten.
Außerdem unterstützen wir Sie bei der Kommunikation mit den zuständigen Behörden – für einen reibungslosen Ablauf und eine sichere Zulassung Ihres Fahrzeugs.
Oldtimergutachten
nach § 23 StVZO zur Erlangung einer H‑ZulassungUnsere Oldtimerbegutachtung umfasst eine Prüfung im Umfang der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO) sowie eine fachkundige Bewertung des Pflege- und Erhaltungszustands Ihres Fahrzeugs. Dabei prüfen wir auch die Originalität der Hauptbaugruppen. Nach einer positiven Begutachtung steht der Erteilung eines H‑Kennzeichens nichts mehr im Wege – damit Ihr Klassiker stilecht auf die Straße kann.
Überprüfung der Verkehrssicherheit
nach § 5 FZVHaben Sie eine Mängelkarte von der Polizei erhalten oder eine Aufforderung von der Straßenverkehrsbehörde, Ihr Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit untersuchen zu lassen? Sollten Sie zu solch einer Untersuchung durch die Zulassungsbehörde aufgefordert werden, stehen wir Ihnen gerne mit Sympathie und Sachverstand zur Seite.
Gefahrguttransporte
Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren und mit einer Warntafel gekennzeichnet sind, benötigen eine spezielle Untersuchung. Diese kann im Rahmen der Hauptuntersuchung bei uns durchgeführt werden. Die Bescheinigung wird dann um genau ein Jahr verlängert.

GUTACHTEN
Wir erstellen für Sie zuverlässig und transparent rechtssichere Gutachten. Mit modernster Technik ausgestattet, begutachten wir Fahrzeuge, Transport- und Verkehrsangelegenheiten, Gebäude und umweltrelevante Sachverhalte.

SICHERHEIT
Unter Sicherheit verstehen wir die Vorsorge bzw. die Unterstützung zur Vermeidung von Schäden und Unfällen. Wichtige Maßnahmen können durch uns im Zuge einer Zertifizierung auch dokumentiert werden.