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Schä­den und Män­gel aufdecken

PRÜ­FUN­GEN

Ihre Sicher­heit steht bei uns an ers­ter Stelle!

Um best­mög­li­che Sicher­heit zu Ihrem Schutz zu gewäh­ren, müs­sen Schä­den oder Män­gel schnells­tens auf­ge­deckt wer­den. Vie­le all­täg­lich genutz­ten Gerä­te und Fahr­zeu­ge, sowie Ein­rich­tun­gen und Plät­ze, oblie­gen daher einer vor­ge­schrie­be­nen regel­mä­ßi­gen Überprüfung.

Wir bie­ten Ihnen dafür eine Viel­zahl von Dienst­leis­tun­gen, um eben die­se Sicher­heit und die­sen Schutz in den unter­schied­lichs­ten Berei­chen zu gewähren.

Egal, ob Haupt- und Abgas­un­ter­su­chun­gen, Scha­dens­gut­ach­ten oder Beson­der­hei­ten wie H‑Kennzeichen oder Ände­rungs- und Ein­zel­ab­nah­men – Wir sind Ihr kom­pe­ten­ter Part­ner in allen Prüfungsfragen.

Haupt- und Abgasuntersuchung

nach § 29 StVZO

Ihre Sicher­heit liegt uns am Her­zen! Wir prü­fen Ihr Fahr­zeug umfas­send auf Ver­kehrs­si­cher­heit, Vor­schrifts­mä­ßig­keit und Umweltverträglichkeit.

Mit unse­rer Exper­ti­se stel­len wir sicher, dass Ihr Fahr­zeug den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen ent­spricht – für eine siche­re Fahrt und eine erfolg­rei­che Zulas­sung oder Verlängerung.

Sicher­heits­prü­fun­gen

für LKW und Bus­se (Kfz mit mehr als acht Fahrgastplätzen)

Die Sicher­heits­prü­fung (SP gemäß § 29 StV­ZO) sorgt bei gro­ßen und schwe­ren Fahr­zeu­gen für zusätz­li­che Sicher­heit zwi­schen den HU-Ter­mi­nen. Dabei prü­fen wir gezielt sicher­heits­re­le­van­te sowie ver­schleiß- und repa­ra­tur­an­fäl­li­ge Bauteile.

Unse­re Prü­fung erfolgt stets zer­le­gungs- und zer­stö­rungs­frei, mit Fokus auf Funk­ti­on und Wir­kung. Ger­ne ste­hen wir Ihnen auch bera­tend zur Sei­te, um Ihr Fahr­zeug jeder­zeit in einem siche­ren Zustand zu halten.

BOKraft

Fahr­zeu­ge zur Per­so­nen­be­för­de­rung wie Taxis und Omnibusse

Fahr­zeu­ge für die ent­gelt­li­che Per­so­nen­be­för­de­rung unter­lie­gen der BOKraft, die beson­de­re Anfor­de­run­gen an Betrieb und Aus­stat­tung stellt. Dazu gehö­ren die wie­der­keh­ren­de und außer­or­dent­li­che Haupt­un­ter­su­chung gemäß §§ 41 und 42 BOKraft.

Flüs­sig­gas­prü­fung

für Wohn­wa­gen und Wohnmobil

Vor der ers­ten Inbe­trieb­nah­me und alle zwei Jah­re danach ist eine Gas­an­la­gen­prü­fung nach DIN EN 1949 / G607 durch einen zer­ti­fi­zier­ten Sach­ver­stän­di­gen erforderlich.

Wir prü­fen Ihre Gas­an­la­ge umfas­send – von der Druck­prü­fung der Gas­lei­tun­gen bis hin zur Kon­trol­le aller Gerä­te und tech­ni­schen Bau­tei­le. Dazu gehö­ren auch Bau­tei­le mit einer Aus­tausch­pflicht von 10 Jah­ren, wie Gas­reg­ler, Gas­schläu­che und Sperr­häh­ne, sowie die instal­lier­ten Gasflaschen.

So gewähr­leis­ten wir die Sicher­heit Ihrer Gas­an­la­ge, damit Sie unbe­schwert unter­wegs sein können.

Schad­stoff­pla­ket­te

Seit 2008 prä­gen Umwelt­zo­nen das Stadt­bild, und mit der grü­nen Fein­staub­pla­ket­te sind Sie immer auf der siche­ren Sei­te. Die­se Pla­ket­te garan­tiert Ihnen den Zugang zu allen Umweltzonen.

Bestim­men Sie schnell und unkom­pli­ziert die Ein­stu­fung Ihres Fahr­zeugs anhand der Fahr­zeug­do­ku­men­te – wir stel­len Ihnen ger­ne die grü­ne Pla­ket­te aus, damit Sie umwelt­be­wusst und sor­gen­frei unter­wegs sind.

Ände­rungs­ab­nah­men

nach § 19 (3) StV­ZO an Fahr­zeug­an­bau­ten, ‑umbau­ten und ‑ände­run­gen

Bei bestimm­ten Fahr­zeug­än­de­run­gen schreibt die Stra­ßen­ver­kehrs­zu­las­sungs­ord­nung (StV­ZO) eine Begut­ach­tung, Ände­rungs­ab­nah­me oder Ein­tra­gung durch einen Prüf­in­ge­nieur vor. Wir prü­fen und doku­men­tie­ren die Ände­run­gen fach­ge­recht, damit Ihr Fahr­zeug sicher und recht­lich ein­wand­frei unter­wegs ist.

Ein­zel­ab­nah­men

nach § 19 (2) StV­ZO i. V. m. § 21 StVZO

Bei umfang­rei­chen Umbau­ten oder Ände­run­gen an Ihrem Fahr­zeug ist oft ein Gut­ach­ten für die (Neu-)Erteilung der Betriebs­er­laub­nis erfor­der­lich – meist im Rah­men einer soge­nann­ten „Ein­zel­ab­nah­me“.

Dar­über hin­aus sind wir Ihr kom­pe­ten­ter Part­ner für Voll­ab­nah­men sowie Typ­ge­neh­mi­gun­gen von Fahr­zeu­gen oder Fahr­zeug­tei­len. Wir erstel­len die erfor­der­li­chen Prüf­be­rich­te und küm­mern uns auf Wunsch auch um die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den zustän­di­gen Behör­den. So bleibt der Pro­zess für Sie ein­fach und unkompliziert.

Voll­ab­nah­men

nach § 21 StV­ZO an Re- und Importfahrzeugen

Für die Erlan­gung der Betriebs­er­laub­nis erstel­len wir Ihnen im Rah­men einer Voll­ab­nah­me ein umfas­sen­des Gutachten.

Außer­dem unter­stüt­zen wir Sie bei der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den zustän­di­gen Behör­den – für einen rei­bungs­lo­sen Ablauf und eine siche­re Zulas­sung Ihres Fahrzeugs.

Old­ti­mer­gut­ach­ten

nach § 23 StV­ZO zur Erlan­gung einer H‑Zulassung

Unse­re Old­ti­mer­be­gut­ach­tung umfasst eine Prü­fung im Umfang der Haupt­un­ter­su­chung (§ 29 StV­ZO) sowie eine fach­kun­di­ge Bewer­tung des Pfle­ge- und Erhal­tungs­zu­stands Ihres Fahr­zeugs. Dabei prü­fen wir auch die Ori­gi­na­li­tät der Haupt­bau­grup­pen. Nach einer posi­ti­ven Begut­ach­tung steht der Ertei­lung eines H‑Kennzeichens nichts mehr im Wege – damit Ihr Klas­si­ker stil­echt auf die Stra­ße kann.

Über­prü­fung der Verkehrssicherheit

nach § 5 FZV

Haben Sie eine Män­gel­kar­te von der Poli­zei erhal­ten oder eine Auf­for­de­rung von der Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de, Ihr Fahr­zeug auf Vor­schrifts­mä­ßig­keit unter­su­chen zu las­sen? Soll­ten Sie zu solch einer Unter­su­chung durch die Zulas­sungs­be­hör­de auf­ge­for­dert wer­den, ste­hen wir Ihnen ger­ne mit Sym­pa­thie und Sach­ver­stand zur Seite.

Gefahr­gut­trans­por­te

Fahr­zeu­ge, die gefähr­li­che Güter trans­por­tie­ren und mit einer Warn­ta­fel gekenn­zeich­net sind, benö­ti­gen eine spe­zi­el­le Unter­su­chung. Die­se kann im Rah­men der Haupt­un­ter­su­chung bei uns durch­ge­führt wer­den. Die Beschei­ni­gung wird dann um genau ein Jahr verlängert.

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GUT­ACH­TEN

Wir erstel­len für Sie zuver­läs­sig und trans­pa­rent rechts­si­che­re Gut­ach­ten. Mit moderns­ter Tech­nik aus­ge­stat­tet, begut­ach­ten wir Fahr­zeu­ge, Trans­port- und Ver­kehrs­an­ge­le­gen­hei­ten, Gebäu­de und umwelt­re­le­van­te Sachverhalte.

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SICHER­HEIT

Unter Sicher­heit ver­ste­hen wir die Vor­sor­ge bzw. die Unter­stüt­zung zur Ver­mei­dung von Schä­den und Unfäl­len. Wich­ti­ge Maß­nah­men kön­nen durch uns im Zuge einer Zer­ti­fi­zie­rung auch doku­men­tiert werden.