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Schäden und Mängel aufdecken

PRÜFUNGEN

Ihre Sicherheit steht bei uns an erster Stelle!

Um bestmögliche Sicherheit zu Ihrem Schutz zu gewähren, müssen Schäden oder Mängel schnellstens aufgedeckt werden. Viele alltäglich genutzten Geräte und Fahrzeuge, sowie Einrichtungen und Plätze, obliegen daher einer vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfung.

Wir bieten Ihnen dafür eine Vielzahl von Dienstleistungen, um eben diese Sicherheit und diesen Schutz in den unterschiedlichsten Bereichen zu gewähren.

Egal, ob Haupt- und Abgasuntersuchungen, Schadensgutachten oder Besonderheiten wie H Kennzeichen oder Änderungs- und Einzelabnahmen – Wir sind Ihr kompetenter Partner in allen Prüfungsfragen.

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Haupt- und Abgasuntersuchung

nach § 29 StVZO

Im Volksmund auch "TÜV" genannt - Ihr Fahrzeug wird von uns auf Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit untersucht. Wir helfen Ihnen die Zulassung Ihres Fahrzeuges zu erlangen oder zu verlängern.

Änderungsabnahmen

nach § 19 (3) StVZO an Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen

In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) werden für gewisse Änderungen am Fahrzeug Begutachtungen, Änderungsabnahmen oder Eintragungen durch einen Prüfingenieur vorgeschrieben.

Einzelabnahmen

nach § 19 (2) StVZO i.V.m. §21 StVZO

Umfangreichere Umbauten oder Änderungen erfordern die Erstellung eines Gutachtens zur (Neu-)Erteilung der Betriebserlaubnis durch eine "Einzelabnahme". Aber auch Vollabnahmen sowie Typgenehmigung von Fahrzeugen oder Teilen gehört zu unseren Kompetenzen. Wir erstellen die notwendigen Prüfberichte und übernehmen auch gerne für Sie die Kommunikation mit den Behörden.

Vollabnahmen

nach § 21 StVZO an Re- und Importfahrzeugen

Zur Erlangung der Betriebserlaubnis, erstellen wir Ihnen im Rahmen einer Vollabnahme ein Gutachten und Unterstützen Sie bei der Kommunikation mit den Behörden.

Oldtimergutachten

gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung

Unsere Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Nach der positiven Begutachtung steht der Erteilung eines H- Kennzeichens für Ihren Oldie nichts mehr im Wege.

Sicherheitsprüfungen

für LKW und Busse (Kfz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)

Die Sicherheitsprüfung (SP gemäß § 29 StVZO) dient bei großen, schweren Fahrzeugen dazu, auch zwischen zwei HU-Terminen durch Fachleute die sicherheitsrelevanten Bauteile sowie im besonderen die verschleiß- und reparatur anfälligen Bauteile zu prüfen. Wir garantieren eine zerlegungs- und zerstörungsfreie Funktions- und Wirkungsprüfung und stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite.

Flüssiggasprüfung

für Wohnwagen und Wohnmobil

Vor der ersten Inbetriebnahme sowie alle zwei Jahre danach sollte eine Gasanlage in einem Wohnwagen oder Wohnmobil von einem zertifizierten Fachmann nach DIN EN 1949 / G607 geprüft werden. Das beinhaltet die gesamte Drucküberprüfung der Gasleitung inkl. aller Geräte und technischen Bauteile. Weiterhin werden die Bauteile mit einer Austauschpflicht von 10 Jahren (Gasregler, Gasschläuche, Sperrhähne usw.) sowie die installierten Gasflaschen geprüft.

BOKraft

Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse

Fahrzeuge, die der entgeltlichen Personenbeförderung dienen, unterliegen unter anderem den speziellen Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Die BOKraft stellt besondere Anforderungen an den Betrieb und die Ausstattung dieser Fahrzeuge. Zusammenhängend schreibt die BOKraft beispielsweise zwei unterschiedliche Formen von amtlichen Hauptuntersuchungen vor: Die wiederkehrende und die außerordentliche Hauptuntersuchung nach § 41 und § 42 BO Kraft.

Schadstoffplakette

Seit 2008 sind Umweltzonen in Städten gang und gäbe, zahlreiche weitere sind seitdem hinzugekommen. Die Einstufung ihres Fahrzeugs nach Umweltzonen, können Sie schnell und unkompliziert anhand Ihrer Fahrzeugdokumente bestimmen. Die für Ihr Fahrzeug mögliche Feinstaubplakette erhalten Sie dann selbstverständlich bei uns.

Hier zum Feinstaubrechner

Gefahrguttransporte

Fahrzeuge, die dem Transport gefährlicher Güter dienen, erkennbar an der Warntafel, benötigen eine spezielle Untersuchung. Diese kann durch uns im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Die Gültigkeit der Bescheinigung wird taggenau um ein Jahr verlängert.

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Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Gibt es offene Fragen, Terminwünsche oder andere Anliegen? Dann besuchen Sie unserer KFZ-Prüfstelle in Sandhausen oder kontaktieren Sie uns einfach per Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir freuen uns!

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"Technische Prüfungen, Gutachtenerstellung, Kfz-Prüfungen und Beratungen rund ums Thema Sicherheit sind unser Metier."

- Simon Wolk, Inhaber

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GUTACHTEN

Wir erstellen für Sie zuverlässig und transparent rechtssichere Gutachten. Mit modernster Technik ausgestattet, begutachten wir Fahrzeuge, Transport- und Verkehrsangelegenheiten, Gebäude und umweltrelevante Sachverhalte.

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SICHERHEIT

Unter Sicherheit verstehen wir die Vorsorge bzw. die Unterstützung zur Vermeidung von Schäden und Unfällen. Wichtige Maßnahmen können durch uns im Zuge einer Zertifizierung auch dokumentiert werden.

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